Absiedelung als Teil eines integrierten Hochwassermanagements
Ziel der Absiedelungsaktion:
"Der Donau soll wieder soviel Raum als möglich zurückgegeben werden, damit unter anderem bei zukünftigen Überflutungen möglichst wenig Schaden an Personen und Sachwerten entsteht."
Geschichtliche Entwicklung:
Im Bezirk Perg wurde - auf Grund des Hochwassers im Jahr 1991 - der Hochwasserschutzverband Donau-Machland gegründet. Die Mitglieder des Verbandes haben sich zum Ziel gesetzt, weite Teile ihrer Region gegen die immer wieder auftretenden Hochwässer zu schützen. Eine Hochwasserschutzstudie wurde erarbeitet. In dieser wurden in den jeweiligen Gemeinden schützbare und nicht schützbare Gebiete ausgewiesen.
Ab dem Jahr 1993 wurde als nicht schützbare Zone jenes Gebiet definiert, das zwischen der Donau und dem damals geplanten 30-jährlichen Hochwasserschutzdamm liegt. Diese Zone I erstreckt sich über die Gemeinden Baumgartenberg, Mitterkirchen, Naarn und Saxen.
Die ursprüngliche Planung hat zwei Dammsysteme vorgesehen. "System 1" war geplant als Schutz vor 30-jährlichen Hochwässern, das "System 2", das weiter nördlich im Landesinneren geplant war, sollte die dahinterliegende Region vor 100-jährlichen Hochwässern schützen. Das Gebiet zwischen dem 30-jährlichen und dem 100-jährlichen Hochwasserschutzdamm nennen wir die Zone II.
In der Zone I (die Absiedelungsaktion begann hier im Jahr 1993) sind in Summe 33 Objekte von der Absiedelung betroffen.
Bis zum Augusthochwasser 2002 konnten die Eigentümer von Gebäuden, die in der Zone II situiert waren, nicht aussiedeln. Das Augusthochwasser im Jahr 2002 löste bei allen Betroffenen - verantwortliche Politiker auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene, sowie den Hochwasseropfern - einen Umdenkprozess aus. Die Zone II wurde von Bund und Land zum Absiedelungsgebiet erklärt und beschlossen, den 30-jährlichen Hochwasserschutzdamm nicht zu bauen.
Finanzierung der Absiedelungsaktion:
Die Finanzierung erfolgt auf Basis des Wasserbautenförderungsgesetzes. Als Basis der Beihilfenhöhe dient der von Amtssachverständigen des Landes geschätzte und von Amtssachverständigen des Finanzministeriums überprüfte Zeitwert der Gebäude sowie deren geschätzte Abbruchkosten. Von der Summe beider Werte bekommen die Absiedler 80% (50% Bundes- und 30% Landesmittel). Die Grundstückswerte bleiben unberücksichtigt und im Eigentum der Aussiedler. In Summe werden an die Betroffenen ca. 92,4 Mio Euro ausbezahlt.
Die wichtigsten Rahmenbedingungen:
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Die Liegenschaften der Antragsteller müssen in dem vom Bund und Land definierten Absiedelungsgebiet situiert sein.
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Die Teilnahme an der Absiedelungsaktion erfolgt auf freiwilliger Basis.
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Grundlage für die Berechnung der 80%-igen Absiedelungsbeihilfe sind die Schätzgutachten der Amtssachverständigen. Eruiert werden der Zeitwert und die Abbruchkosten der Liegenschaften.
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Der Absiedler akzeptiert den 20%-igen Interessentenbeitrag.
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Alle Gebäude und Anlagen eines Antragstellers, die sich im Absiedelungsgebiet befinden, sind abzutragen.
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Es muss mit dem Absiedler ein verbindlicher Zeitplan betreffend der Abwicklung erstellt werden. Innerhalb von 5 Jahren müssen sämtliche Objekte und Anlagen, die im Absiedelungsgebiet liegen, abgetragen werden.
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Ersatzobjekte müssen außerhalb eines derzeigen HW 100 liegen.
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Zur Sicherstellung des Absiedelungszieles sind auf sämtlichen Grundstücken der ausgesiedelten Liegenschaften, die im Aussiedelungsgebiet liegen, grundbücherliche Bauverbote zu Gunsten des Landes zu erwirken.
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Die Gemeinden haben das im Absiedelungsgebiet leigende Bauland in Grünland rückzuwidmen (auch mit einem Bauverbot für die Landwirtschaft).

Erfahrungen, auftretende Probleme und Akzeptanz der Betroffenen:
Obwohl den Betroffenen bewusst war, dass sie in Zone I durch das geplante Dammprojekt nicht geschütz werden können, lief die Absiedelungsaktion sehr schleppend an.
Vom Beginn der Aktion im Jahr 1993 bis 1998 wurden von den 33 möglichen Absiedlern nur 5 abgeschlossen.
1997 führte die Donau wieder Hochwasser, worauf eine vermehrte Antragstellung festgestellt werden konnte.
In der Zeit von 1998 bis 2002 schlossen dann weitere 17 Aussiedler ihr Vorhaben ab und die restlichen 10 (wovon 7 erst nach dem Augusthochwasser 2002 ansuchten) wurden nach dem Augusthochwasser 2002 fertig.
Eine andere Dynamik konnte in der Zone II feststellt werden. Das Jahrhunderthochwasser vom August 2002 verursachte enorme Schäden bis weit ins Landesinnere hinein. Obwohl rasch der Umfang des Absiedelungsgebietes festgelegt wurde, stellten auch zahlreiche Eigentümer jener Objekte einen Absiedelungsantrag, deren Gebäude durch den geplanten Hochwasserdamm vor 100-jährlichem Hochwasser geschützt worden wären.
Seitens des Bundes und des Landes wurden die für die Absiedelungsaktion notwendigen Mittel zugesichert, sodass rasch nach dem Hochwasserereignis mit den Betroffenen die Absiedelungsvereinbarungen abgeschlossen werden konnten. Von den 221 möglichen Absiedlern stellten ca. 180 sofort einen Antrag. Der Rest verteilte sich über die folgenden Jahre.
Zu diesem Zeitpunkt - die Nerven lagen bei vielen Betroffenen blank - wurde von politischen Vertretern des Landes, bei einer Abendinformationsveranstaltung der Grundstein des Erfolges der Absiedelungsaktion gelegt, indem den anwesenden Hochwassergeschädigten unmissverständlich mitgeteilt wurde, dass es während der Absiedelungsaktion bis zur Verhandlung des Bescheides der Dammerrichtung keine Ausnahmen von den vorgegebenen Rahmenbedingungen (angefangen von der Abgrenzung des Absiedelungsgebietes bis hin zum Auszahlungsmodus) geben wird. Notwendig war diese Klarstellung, da bereits viele Wünsche für Ausnahmen seitens der Betroffenen herangetragen wurden, wie z.B. Hochsiedelungen, bestimmte Gebäude und Anlagen (Gartenhütten, Remisen, Güllegruben...) sollen bestehen bleiben können; Verlagerung des geplanten Dammverlaufs, um in die Absiedelungszone zu kommen; Privatgutachten über Zeitwert und Abbruchkosten der Gebäude ....
Auf Grund der hohen Anzahl der Aussiedler kam es anfänglich zu einem Engpass von leistbaren Ersatzgrundstücken in den Absiedelungsgemeinden. Da man ein Explodieren der Grundstückspreise befürchtete, wurde in Absprache mit den Gemeinden und der örtlichen Raumplanung des Landes Bauland "reserviert für Absiedler", umgewidmet. Die Gemeinden hatten enormes Interesse, die Absiedler in ihrem Gemeindegebiet zu halten. Der verständliche Wunsch vieler Absiedler, in den neuen Dörfern wiederum die selben Nachbarn bzw. Dorfgemeinschaft zu haben, machte das Umwidmungsproblem nicht leichter.
Ebenso traten Proteste bei der Rückwidmung von nicht bebautem Bauland in Grünland auf.
Neben der Umwidmungsproblematik hatten die Gemeinden in dieser schwierigen Zeit nicht nur die durch das Hochwasser zerstörten Infrastruktur wieder zu sanieren, sondern mussten auch innerhalb kürzester Zeit mit hohem Aufwand neue Infrastrukturen für ihre Absiedler schaffen.
Stand per 01. April 2010
Bei 230 von 254 abzusiedelnden Liegenschaften konnte die Aktion bereits abgeschlossen werden. 24 Absiedlungen werden derzeit noch betreut. Läuft alles nach Plan, kann die Absiedelungsaktion Machland Nord im Jahr 2013 abgeschlossen werden. Von den genehmigten 92,4 Mio Euro Bundes- und Landesmittel wurden bereits ca. 91 Mio Euro ausbezahlt.